Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die private Krankenvollversicherung

 

(djd). In Deutschland sind die meisten Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Wer aber kann überhaupt aus der GKV in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln? Wie läuft der Wechsel ab? Wo liegen die Unterschiede? Hier sind wichtige Fragen und Antworten rund um die private Krankenvollversicherung:

 

Mann wechselt in die private Krankenvollversicherung
Wann kann man aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln? Und lohnt sich das? Interessierte sollten sich im Vorfeld gut informieren.
Foto: djd/Goodluz/Shotshop/Universa

 

Wer kann wechseln?

Die Versicherungspflichtgrenze beträgt derzeit 64.350 Euro brutto im Jahr. Wer als Arbeitnehmer mit seinem Einkommen darüber liegt, kann von der GKV in die PKV wechseln. Beamte, Selbstständige und Freiberufler können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.

 

Wie läuft der Wechsel ab?

Arbeitnehmer werden von ihrer Krankenkasse informiert, dass ihre Versicherungspflicht aufgrund ihrer voraussichtlichen Einkommensentwicklung endet und sie nun zwischen GKV und PKV wählen können.

 

Private Krankenvollversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung stehen auch reine Privatleistungen zur Auswahl – etwa die Chefarztbehandlung im Krankenhaus mit Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Foto: djd/stefanolunardi/Shotshop/Universa

 

Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen GKV und PKV?

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In der GKV liegt der Höchstbeitrag inklusive Pflegepflicht bei rund 930 Euro monatlich. Dafür gibt es Leistungen, die für alle Kassen festgeschrieben sind. Der Gesetzgeber kann Leistungen ändern, kürzen oder streichen. In der PKV bestimmen Versicherte ihr Preis-Leistungs-Verhältnis und den Versicherungsschutz selbst. Die Leistungen sind vertraglich garantiert. Zur Auswahl stehen auch Privatleistungen wie die freie Arzt- und Krankenhauswahl, Brillen und Kontaktlinsen, Inlays und Implantate sowie die Chefarztbehandlung im Krankenhaus mit Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

 

Worauf sollte man bei einem Wechsel in die PKV achten?

Der private Anbieter sollte tarifliche Verbesserungen nicht nur Neukunden, sondern auch Bestandskunden gewähren sowie verbindliche Tarifwechselrechte einräumen. Bei der Universa etwa können Bestandsversicherte auf 182 Wechselmöglichkeiten zugreifen, fast alle kann man ohne erneute Gesundheitsprüfung in Anspruch nehmen. Mehr Infos gibt es unter www.universa.de/pkv**.

 

Private Krankenvollversicherung
Nicht nur wegen der Pandemie boomt die Telemedizin. Privatversicherte kommen je nach Tarif in den Genuss solcher Leistungen.
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Wie sieht es mit dem Beitrag im Alter aus?

Zwischen 2011 und 2021 stiegen nach Angaben des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung die Beiträge in der PKV um durchschnittlich 3 Prozent pro Jahr, in der GKV um 3,3 Prozent. In der PKV sind dabei allerdings auch Alterungsrückstellungen enthalten. Bei der Universa werden zum Beispiel dafür rund 47 Prozent der Beitragseinnahmen zur Zukunftsvorsorge verwendet. Interessierte sollten sich nach dieser Kennzahl erkundigen und sich reale Vertragsbeispiele aus dem Bestand zur Beitragsentwicklung zeigen lassen.

 

Lohnt sich ein Wechsel auch bei Familienplanung?

Ja. Allerdings sollte man sich beim privaten Anbieter nach familienfreundlichen Lösungen erkundigen und fragen, ob es etwa eine Beitragsfreiheit nach Entbindung und spezielle Schülertarife gibt.

 

Private Krankenvollversicherung
Privatversicherte können sich auch die Übernahme von Zahnarztleistungen wie Inlays und Implantaten sichern.
Foto: djd/Monkey Business 2/Shotshop/Universa

 

Wechsel in die private Krankenvollversicherung

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In Deutschland sind die meisten Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von über 64.350 Euro im Jahr, Selbstständige und Beamte können jedoch in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln und ihr Preis-Leistungs-Verhältnis sowie den Versicherungsschutz selbst bestimmen. Zur Auswahl stehen auch Privatleistungen wie die freie Arzt- und Krankenhauswahl, Brillen, Inlays und Implantate sowie die Chefarztbehandlung im Krankenhaus mit Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Wer mit einem Wechsel in die PKV liebäugelt, sollte darauf achten, dass der private Anbieter tarifliche Verbesserungen auch Bestandskunden gewährt sowie verbindliche Tarifwechselrechte einräumt. Mehr Infos gibt es etwa unter www.universa.de/pkv**.

 

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